K-REACH nimmt nachgeschaltete Anwender und Verkäufer in die Pflicht

Südkorea hat sein Chemikaliengesetz K-REACH ergänzt. Nach dieser Gesetzesänderung, die am 13. April vom Parlament verabschiedet wurde und die am 14. Oktober in Kraft tritt, können künftig auch nachgeschaltete Anwender und Verkäufer mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie nicht registrierte Substanzen in Verkehr bringen. Bislang hafteten in solchen Fällen lediglich Hersteller und Importeure.  

Das ergänzte Gesetz (in koreanisch) ermächtigt das südkoreanische Umweltministerium (Ministry of Environment, MoE) die Herstellung, den Import, die Verwendung und den Verkauf nicht registrierter Stoffe zu verbieten. Setzt ein nachgeschalteter Anwender seinem Produkt eine solche Substanz zu, wäre er verpflichtet, dieses Produkt zurückzurufen. Ansonsten drohen empfindliche Sanktionen, deren Höhe in Durchsetzungsbestimmungen in Kürze erst noch festgelegt wird.    

Ferner ist das MoE mit dem ergänzten Gesetz autorisiert, Import-/Exportdokumente zu bestimmten chemischen Substanzen von den zuständigen Behörden, etwa vom Zollamt, anzufordern, um die Einhaltung der Registrierungs- und Meldepflichten zu überprüfen.  

Wir arbeiten seit Jahren mit Partnern in Südkorea zusammen. Wir kümmern uns um Vorregistrierung und Registrierung der betreffenden Stoffe und erhalten die Verkehrsfähigkeit Ihrer Stoffe. Führen Sie also Stoffe nach Südkorea ein, wenden Sie sich gerne an uns unter reach@kft.de.  

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