Dänemark: Neues Gesetz ermächtigt Behörden, strenger gegen Verstöße von Online-Anbietern vorzugehen

Dänemark hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Betreiber von Webshops stärker als bislang in die Pflicht nimmt, die gesetzlich geforderten Vorgaben bei online verkauften Produkten zu erfüllen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Juli 2021 in Kraft treten. Mit diesem Gesetzentwurf (nur in dänisch) setzt Dänemark nicht nur die Verordnung (EU) 2019/1020 zur Marktüberwachung und die Konformität von Produkten vom Juni 2019 um, sondern ergänzt das Gesetz durch nationale Durchsetzungsbestimmungen.  

Laut dem Gesetz dürfen Regulierungsbehörden Website-Eigentümer anweisen, Inhalte zu ändern oder von der Website zu entfernen und auf der betreffenden Seite eine Verbraucherwarnung platzieren. Kommt das Unternehmen den Anweisungen nicht nach, können die Behörden gerichtlich erwirken, dass der Zugang zur Website eingeschränkt oder ganz gesperrt wird. Parallel haben sie die Möglichkeit, die Polizei einzuschalten und ein Strafverfahren einzuleiten. 

Das Umweltministerium selbst wird künftig auf seiner Website veröffentlichen, welche Produkte gegen das Gesetz verstoßen und dort auch die Namen von Herstellern, Importeuren und Verkäufern nennen.  

Gemäß Gesetz können Produkte auch direkt an der Grenze beschlagnahmt werden. Laut Ministerium solle auf diese Weise der im Zuge der Pandemie zunehmende Import von illegalen Biozidprodukten, etwa von Handdesinfektionsmitteln, verhindert werden.    

In der Vergangenheit sind durch Untersuchungen auf dem skandinavischen Markt immer wieder Verstöße bei online angebotenen Waren bekannt geworden. Erst jüngst hat eine norwegische Umweltagentur massive Verstöße von Webshops aufgedeckt.   

Gehen Sie bei der Sicherheit Ihrer Produkte keine Risiken ein. Gerne beantworten wir ihre Fragen unter reach@kft.de

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