ECHA erweitert REACH-Kandidatenliste um neun Stoffe

Die ECHA hat neun weitere besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen und dazu eine Meldung veröffentlicht. Die betreffenden Substanzen werden unter anderem in Druckfarben und Tonern, Weichmachern, Farben und Beschichtungen oder beschichteten Produkten sowie in Flammschutzmitteln verwendet und auch bei der Herstellung von Zellstoff- und Papierprodukten eingesetzt.

Sofern Sie diese Stoffe herstellen und/oder importieren, ergeben sich für Sie als Unternehmer eine Reihe von Pflichten, unter anderem auch hinsichtlich der Sicherheitsdatenblätter (Safety Data Sheet, SDS).

  • Beispielsweise müssen Sie als Lieferant solcher Stoffe, entweder als Reinsubstanz oder als Bestandteil eines Gemisches, Ihren Kunden ein SDS zur Verfügung stellen.
  • Ist bereits ein SDS vorhanden, müssen Sie gemäß Artikel 31 Absatz 9 Buchstabe a der REACH-Verordnung Abschnitt 15 im SDS aktualisieren.

Auf der REACH-Kandidatenliste befinden sich aktuell 233 Stoffe.

Gerne weisen wir auf unsere Schulung Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern am 14. und 15. Februar hin sowie auch auf den Übungstag am 16.2. Übungstag Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Für weitergehende Informationen und/oder Rückfragen zum Thema sind wir gerne für Sie da unter sales@kft.de.

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