ECHA erweitert sein Meldeportal für gefährliche Gemische

Die ECHA stellt Unternehmen ab sofort ein „System-to-System-Tool“ (S2S) zur Verfügung. Das S2S-Werkzeug erleichtert Unternehmen den Umgang mit Dossiers im IUCLID-kompatiblen PCN-Format. Sie können die Dossiers beispielsweise im unternehmenseigenen Softwaresystem erstellen. Dank des neuen Werkzeugs werden sie dann automatisch an das ECHA-Portal und von dort an die jeweils zuständigen nationalen Behörden weitergeleitet. 

Wer den Service nutzen möchte, sollte sich aber zunächst informieren, ob die verantwortlichen Behörden das Format auch akzeptieren. In Deutschland und Estland ist dies der Fall. Interessierte Unternehmen müssen sich allerdings vor einer erstmaligen Nutzung mit der ECHA in Verbindung setzen. Diese prüft dann die Konnektivität und richtet einen Zugang ein.    

Die ECHA unterstützt mit ihrer Website Unternehmen, die Vorgaben der CLP-Verordnung in Anhang VIII einzuhalten. Die Verordnung verpflichtet Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische in der EU in Verkehr bringen, die dafür zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten darüber zu informieren. Diese stellen die Informationen dann den entsprechenden Giftnotrufzentralen zur Verfügung, die so im Notfall eine schnelle medizinische Beratung anbieten können.  

Wir unterstützen Sie mit unserem Notrufnummernservice. Interesse? Dann kontaktieren Sie uns unter emergency@kft.de. 

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