Japan: Neue Anforderungen für SDB und die Kennzeichnung von Stoffen

Ab dem 1. April dieses Jahres gelten neue Informationsanforderungen für Sicherheitsdatenblätter (SDB) und die Kennzeichnung von Etiketten. Das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales hat dazu detaillierte Informationen veröffentlicht (nur in Japanisch). Rechtsgrundlage ist das Gesetz über industrielle Sicherheit und Gesundheit (Industrial Safety and Health Act – ISHA). Maßgebend sind die Vorgaben von GHS Rev. 6 (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, GHS).

Demnach sind unter anderem folgende Informationen auf den Etiketten verpflichtend:

  • die Stoffbezeichnung
  • die Klassifizierung nach GHS-Vorgaben
  • Gesundheitsschädliche Wirkungen auf den Menschen
  • Gefahrenpiktogramme und Warnhinweise
  • Anweisungen, wie Stoffe zu lagern und zu handhaben sind
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten
  • Angaben zur Stabilität und Reaktivität des Stoffs

Und im SDB muss unter anderem folgendes angegeben sein:

  • CAS-Nummer und Stoffbezeichnung
  • Physikalische und chemische Stoffeigenschaften
  • Anweisungen für geeignete Schutzmaßnahmen
  • Angaben zu gesundheitlichen Gefahren, wie z.B. Reizung der Atemwege und der Haut sowie Keimzellmutagenität
  • Angaben, wie bei Unfällen und Notfällen zu verfahren ist, etwa bei Leckagen
  • Angaben zur Stoffkonzentration oder zu Gewichtsprozenten
  • Empfohlene Anwendung und Verwendungsbeschränkungen

Wir sind mit den Chemikalien-Verordnungen in Japan vertraut. Sprechen Sie uns gerne an unter sales@kft.de.

 

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