Detergenzienverordnung: Welches sind die nächsten Schritte?

Nach der im Herbst 2021 veröffentlichten Folgenabschätzung ermöglicht die EU-Kommission Stakeholdern, sich erneut zur Revision der Detergenzienverordnung (Verordnung Nr. 648/2004) zu äußern. Das Zeitfenster für die öffentliche Konsultation ist bis 25. Mai geöffnet.

Bereits im Herbst stand eine Aufhebung der Detergenzienverordnung im Raum. Deren Inhalte sollten in andere Verordnungen (REACH, CLP, Biozidprodukte-Verordnung) einfließen. Die EU-Kommission erhofft sich, auf diese Weise Gesetzesüberschneidungen zu vermeiden und mehr Rechtssicherheit zu schaffen – sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher. Jedoch lehnen die Industrieverbände eine Aufhebung der Detergenzienverordnung ab.

In der nun laufenden Konsultation sollen Ziele und Standpunkte nochmals konkretisiert werden, bevor die EU-Kommission im vierten Quartal eine überarbeitete Detergenzienverordnung vorlegt. Die EU möchte neben der Klärung von Anwendungsbereichen, Definitionen und Anforderungen für Detergenzien auch das Thema digitale Produkt-Kennzeichnung mit aufnehmen. Dafür gibt es aktuell noch keinen verbindlichen EU-Rechtsrahmen.

Lesen Sie zum Thema auch unsere Meldung EU veröffentlicht vorläufige Folgenabschätzung zur Revision der Detergenzienverordnung.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum Thema zur Verfügung unter sales@kft.de.

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