Spielzeug: Neue EU-Grenzwerte für Aluminium und Formaldehyd

Die EU hat bei Spielzeug neue Grenzwerte für Aluminium und Formaldehyd festgelegt. Dazu hat sie am 19. November die Änderungsrichtlinie 2019/1922 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit wird Nr. 13 des Anhangs II Teil III der EU-Spielzeug-Richtlinie aktualisiert.

Mit der Änderung senkt die EU den Grenzwert für die Aluminium-Migration in trockenen, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Spielzeugmaterialien von 5.625 mg/kg auf 2.250 mg/kg, den Grenzwert in flüssigen oder anhaftenden Spielzeugmaterialien von 1.406 mg/kg auf 560 mg/kg. Zugleich wurde der Grenzwert in abgeschabten Spielzeugmaterialien auf 28.130 mg/kg vermindert (alter Wert: 70.000 mg/kg).

Die Richtlinie ist von den EU-Staaten bis spätestens 19.05.2021 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20.05.2021 gültig.

Bezüglich Formaldehyd hat die EU die Änderungsrichtlinie (EU) 2019/1929 veröffentlicht. Damit ändert sich Anhang II Anlage C der EU-Spielzeug-Richtlinie. Ab 21. Mai 2021 gelten somit die folgenden neuen Formaldehyd-Grenzwerte: 

  • 1,5 mg/l (Migrationsgrenze) in polymeren Materialien für Spielzeug  
  • 0,1 ml/m3 (Emissionsgrenzwert) in Materialien aus Kunstharzpressholz für Spielzeug  
  • 30 mg/kg (Grenzwert) in Textilmaterialien für Spielzeug 
  • 30 mg/kg (Grenzwert) in Ledermaterialien für Spielzeug 
  • 30 mg/kg (Grenzwert für den Gehalt) in Papiermaterialien für Spielzeug
  • 10 mg/kg (Grenzwert) in wasserbasierten Materialien für Spielzeug 

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