Seit Juni dieses Jahres gilt Ziff. 1, Absatz 3 der schweizerischen Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Verboten ist die Verwendung von Thermopapier mit einem Massengehalt an Bisphenol A (BPA, CAS-Nr. 80-05-7) oder Bisphenol S (BPS, CAS-Nr. 80-09-1) von 0,02 Prozent oder mehr. Damit ist die Schweiz das erste Land, das neben BPA auch Bisphenol...
Bisphenol A (BPA) darf in Thermopapier in einer Konzentration von 0,02 Gew.-% oder mehr seit Anfang dieses Jahres nicht mehr in Verkehr gebracht werden, was einem Verbot gleichkommt. Damit gilt die von der EU im Dezember 2016 veröffentlichte EU-Verordnung 2016/2235. Die maximale Konzentration von 0,02 Prozent wird gewährt, weil diese Restkonzentration zwangsläufig...
Das Registrierungsdossier von Bisphenol A wurde im Dezember 2014 aktualisiert. Dort sind fortan nur noch Verwendungen der Substanz als Polymer beschrieben. Ihr Einsatz als Additiv in Thermopapier, PVC-Kunststoffen und Bremsflüssigkeiten ist dagegen nicht mehr erfasst. Nachgeschaltete Anwender haben nun zu prüfen, ob ihre Verwendung noch vom aktualisierten Registrierungsdossier abgedeckt ist….