Schweiz: Seit Juni gilt Verbot von BPA und BPS in Thermopapier

Seit Juni dieses Jahres gilt Ziff. 1, Absatz 3 der schweizerischen Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Verboten ist die Verwendung von Thermopapier mit einem Massengehalt an Bisphenol A (BPA, CAS-Nr. 80-05-7) oder Bisphenol S (BPS, CAS-Nr. 80-09-1) von 0,02 Prozent oder mehr.

Damit ist die Schweiz das erste Land, das neben BPA auch Bisphenol S verbietet.

EU-weit darf BPA in Thermopapier gemäß EU-Verordnung 2016/2235 schon seit Anfang des Jahres nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Über die Folgen und Hintergründe hatten wir in unserer Meldung Bisphenol A in Thermopapier ab sofort EU-weit verboten berichtet.

Achten Sie auf eine sichere Anwendung Ihrer Produkte. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort unter reach@kft.de

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